Patientenaufklärung zur radiologischen Zweitmeinung

Hinweise zur Nutzung unseres ärztlichen Zweitmeinungsdienstes

1. Art und Umfang der Leistung

Sie nutzen einen ärztlichen Dienst zur Erstellung einer fachärztlichen Zweitmeinung auf Grundlage bereits vorhandener radiologischer Untersuchungen (z. B. MRT, CT, Röntgen). Die Beurteilung erfolgt ausschließlich anhand der von Ihnen übermittelten Daten durch approbierte Fachärzt:innen für Radiologie.

Es findet keine persönliche Untersuchung, keine Notfallversorgung und keine Erstdiagnostik statt.

2. Zweck der Zweitmeinung

Die Zweitmeinung dient Ihrer persönlichen Information, Orientierung und Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzt nicht die medizinische Erstbehandlung oder eine therapeutische Maßnahme durch Ihre behandelnden Ärzt:innen vor Ort.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, unsere Einschätzung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.

3. Voraussetzungen

Die Zweitmeinung kann nur erfolgen, wenn:

  • Ihre Bilddaten vollständig und technisch verwertbar übermittelt wurden,

  • Sie eine nachvollziehbare Fragestellung oder Indikation angegeben haben,

  • Sie der Datenverarbeitung und Durchführung der ärztlichen Zweitmeinung ausdrücklich zugestimmt haben.

4. Grenzen der Einschätzung

Unsere ärztliche Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen – insbesondere Ihrer Bilddaten, Angaben zur Vorgeschichte und Fragestellung.

Bitte beachten Sie:

  • Ohne persönliche Untersuchung oder zusätzliche klinische Informationen (z. B. Laborwerte, Befundberichte) ist nur eine eingeschränkte Bewertung möglich.

  • Unsere Stellungnahme kann unvollständig sein, wenn wesentliche Informationen fehlen oder fehlerhaft übermittelt wurden.

  • Wir treffen keine Therapieentscheidungen.

  • Wir übernehmen keine Verantwortung für gesundheitliche Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser Zweitmeinung getroffen werden.

5. Schweigepflicht und Datenschutz

Alle Angaben und Unterlagen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Zweitmeinung verarbeitet und nur befugten Fachärzt:innen zugänglich gemacht.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Kosten

Die Erstellung der Zweitmeinung ist eine privatärztliche Leistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Die genaue Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falls und wird Ihnen vor der Durchführung transparent mitgeteilt.

In der Regel bewegt sich das Honorar im Bereich von etwa 70 bis 120 Euro.
Vor der vollständigen Befundung wird eine Servicegebühr fällig, die im Falle einer Fallübernahme angerechnet wird.

7. Zustimmung zur Aufklärung

Mit Ihrer Zustimmung erklären Sie,

  • dass Sie diese Aufklärung gelesen und verstanden haben,

  • dass Sie der Durchführung der radiologischen Zweitmeinung auf Basis Ihrer Angaben zustimmen,

  • dass Sie die Grenzen der Einschätzung sowie den Hinweis auf ergänzende ärztliche Beratung zur Kenntnis genommen haben.