Zweitmeinung für Angehörige

Sie möchten für ein Familienmitglied eine Zweitmeinung einholen? Die Fachärztin oder der Facharzt darf den Befund nur dann an Sie weitergeben, wenn die Patientin oder der Patient sie bzw. ihn schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.

  1. Formular herunterladen und von der Patientin oder dem Patienten ausfüllen und unterschreiben lassen.
  2. Das unterschriebene Formular an service@second-view.eu schicken, am besten zusammen mit der Anfrage.
  3. Die Aufnahmen wie gewohnt einreichen, mit den Angaben der Patientin oder des Patienten.

Formular (Deutsch) Formular (Englisch)

Tragen Sie den Namen der Ärztin bzw. des Arztes ein, falls Sie ihn schon kennen. Die Einwilligung lässt sich jederzeit per E-Mail widerrufen.