Patientenaufklärung zur radiologischen Zweitmeinung

Hinweise zur Nutzung unseres ärztlichen Zweitmeinungsdienstes

Diese Aufklärung stammt von uns, den Fachärztinnen und Fachärzten für Radiologie, die über Second-View.eu Zweitmeinungen erstellen. Die Q-Rad GmbH betreibt die Plattform und stellt die Technik bereit; ärztliche Leistungen erbringt sie nicht (siehe AGB, Ziffer 1.3).

1. Art und Umfang der Leistung

Sie nutzen einen ärztlichen Dienst zur Erstellung einer fachärztlichen Zweitmeinung auf Grundlage bereits vorhandener radiologischer Untersuchungen (z. B. MRT, CT, Röntgen). Die Beurteilung erfolgt ausschließlich anhand der von Ihnen übermittelten Daten durch approbierte Fachärzt:innen für Radiologie. Wir sind in Deutschland approbiert und erstellen Ihre Zweitmeinung hier nach deutschem Recht.

Übermitteln Sie uns statt der Bilddaten die Zugangsdaten zu einem Bilderportal Ihrer Praxis oder Klinik (z. B. als Foto des Ausdrucks oder als PDF), beauftragen Sie uns damit, Ihre Aufnahmen in Ihrem Namen abzurufen. Die Zugangsdaten verwenden wir nach dem Abruf nicht weiter.

Es findet keine persönliche Untersuchung, keine Notfallversorgung und keine Erstdiagnostik statt.

2. Zweck der Zweitmeinung

Die Zweitmeinung dient Ihrer persönlichen Information, Orientierung und Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzt nicht die medizinische Erstbehandlung oder eine therapeutische Maßnahme durch Ihre behandelnden Ärzt:innen vor Ort.

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, unsere Einschätzung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.

3. Voraussetzungen

Die Zweitmeinung kann nur erfolgen, wenn:

4. Grenzen der Einschätzung

Unsere ärztliche Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen – insbesondere Ihrer Bilddaten, Angaben zur Vorgeschichte und Fragestellung.

Bitte beachten Sie:

5. Schweigepflicht und Datenschutz

Alle Angaben und Unterlagen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Zweitmeinung verarbeitet und nur befugten Fachärzt:innen zugänglich gemacht.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6. Kosten

Die Erstellung der Zweitmeinung ist eine privatärztliche Leistung, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Die genaue Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falls und wird Ihnen vor der Durchführung transparent mitgeteilt.

Das Honorar beginnt bei 89 Euro.
Die Zahlung wird erst fällig, wenn wir Ihre Unterlagen gesichtet und den Auftrag angenommen haben. Lehnen wir den Auftrag ab, entstehen Ihnen keine Kosten.

7. Zustimmung zur Aufklärung

Mit Ihrer Zustimmung erklären Sie,