Patientenaufklärung zur radiologischen Zweitmeinung
Hinweise zur Nutzung unseres ärztlichen Zweitmeinungsdienstes
Diese Aufklärung stammt von uns, den Fachärztinnen und Fachärzten für Radiologie, die über Second-View.eu Zweitmeinungen erstellen. Die Q-Rad GmbH betreibt die Plattform und stellt die Technik bereit; ärztliche Leistungen erbringt sie nicht (siehe AGB, Ziffer 1.3).
1. Art und Umfang der Leistung
Sie nutzen einen ärztlichen Dienst zur Erstellung einer fachärztlichen Zweitmeinung auf Grundlage bereits vorhandener radiologischer Untersuchungen (z. B. MRT, CT, Röntgen). Die Beurteilung erfolgt ausschließlich anhand der von Ihnen übermittelten Daten durch approbierte Fachärzt:innen für Radiologie. Wir sind in Deutschland approbiert und erstellen Ihre Zweitmeinung hier nach deutschem Recht.
Übermitteln Sie uns statt der Bilddaten die Zugangsdaten zu einem Bilderportal Ihrer Praxis oder Klinik (z. B. als Foto des Ausdrucks oder als PDF), beauftragen Sie uns damit, Ihre Aufnahmen in Ihrem Namen abzurufen. Die Zugangsdaten verwenden wir nach dem Abruf nicht weiter.
Es findet keine persönliche Untersuchung, keine Notfallversorgung und keine Erstdiagnostik statt.
2. Zweck der Zweitmeinung
Die Zweitmeinung dient Ihrer persönlichen Information, Orientierung und Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzt nicht die medizinische Erstbehandlung oder eine therapeutische Maßnahme durch Ihre behandelnden Ärzt:innen vor Ort.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, unsere Einschätzung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.
3. Voraussetzungen
Die Zweitmeinung kann nur erfolgen, wenn:
- Sie Ihren Wohnsitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz haben und dies im Anfrageformular wahrheitsgemäß bestätigt haben,
- Ihre Bilddaten vollständig und technisch verwertbar übermittelt wurden,
- Sie eine nachvollziehbare Fragestellung oder Indikation angegeben haben,
- Sie der Datenverarbeitung und Durchführung der ärztlichen Zweitmeinung ausdrücklich zugestimmt haben.
4. Grenzen der Einschätzung
Unsere ärztliche Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen – insbesondere Ihrer Bilddaten, Angaben zur Vorgeschichte und Fragestellung.
Bitte beachten Sie:
- Ohne persönliche Untersuchung oder zusätzliche klinische Informationen (z. B. Laborwerte, Befundberichte) ist nur eine eingeschränkte Bewertung möglich.
- Unsere Stellungnahme kann unvollständig sein, wenn wesentliche Informationen fehlen oder fehlerhaft übermittelt wurden.
- Wir treffen keine Therapieentscheidungen.
- Wir übernehmen keine Verantwortung für gesundheitliche Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser Zweitmeinung und ohne Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzt:innen getroffen werden.
5. Schweigepflicht und Datenschutz
Alle Angaben und Unterlagen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Zweitmeinung verarbeitet und nur befugten Fachärzt:innen zugänglich gemacht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
6. Kosten
Die Erstellung der Zweitmeinung ist eine privatärztliche Leistung, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Die genaue Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falls und wird Ihnen vor der Durchführung transparent mitgeteilt.
In der Regel bewegt sich das Honorar im Bereich von etwa 70 bis 200 Euro.
Die Zahlung wird erst fällig, wenn wir Ihre Unterlagen gesichtet und den Auftrag angenommen haben. Lehnen wir den Auftrag ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
7. Zustimmung zur Aufklärung
Mit Ihrer Zustimmung erklären Sie,
- dass Sie diese Aufklärung gelesen und verstanden haben,
- dass Ihre Angaben – insbesondere zu Ihrem Wohnsitz – zutreffen,
- dass Sie der Durchführung der radiologischen Zweitmeinung auf Basis Ihrer Angaben zustimmen,
- dass Sie die Grenzen der Einschätzung sowie den Hinweis auf ergänzende ärztliche Beratung zur Kenntnis genommen haben.